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„Dobler Rechtsanwälte“ entstanden im Jahr 1959 in Lachen. Gründer ist Dr. iur. Alois Dobler. Als Rechtsanwalt und Urkundsperson baute er die Kanzlei auf.
Im Laufe der Jahre haben wir unser Augenmerk vor allem auf Wirtschaftsrecht, Forderungs- streitigkeiten und das Baurecht gerichtet. Erb- und Vertragsrecht sind die weiteren hauptsächlichen Interessengebiete.
Mit der Revision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch, die am 1. Januar 1996 in Kraft trat, wurden den Inhabern des schwyzerischen Anwaltspatents notarielle Rechte eingeräumt. Seitdem sind Schwyzer Rechtsanwälte ermächtigt, - mit Ausnahme dinglicher Rechte an Grundstücken - in allen Angelegenheiten rechtsgültige Beurkundungen vorzunehmen. Dies erlaubt es unserer Kanzlei, insbesondere innerhalb des Gesellschaftsrechtes, speditive und fachspezifische Lösungen anzubieten. Gerade Gründungen, Kapitalveränderungen, Statuten- und Sitzänderungen, Fusionen und Liquidationen von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung lassen sich nunmehr schnell und unbürokratisch durchführen.
Die Kanzlei „Dobler Rechtsanwälte“, seit 2008 eine Aktiengesellschaft, umfasst vier Rechts-anwälte/Urkundspersonen. Dem Sekretariat sind Administration, Buchhaltung und Logistik unterstellt. |
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